Der Ratzeburger See

Das Nordostufer grenzt an Mecklenburg-Vorpommern (Gemeinde Utecht) im Biosphärenreservat Schaalsee. Am westlichen Seeufer liegen die Gemeinden Groß Sarau, Pogeez und Buchholz. Gemeinsam mit dem Küchensee umschließt er die Inselstadt Ratzeburg. Zur Aufteilung des Seegebietes in den Großen Ratzeburger See, den Domsee sowie den Großen und Kleinen Küchensee kam es, als Dämme zwischen Seeufer und Dominsel aufgeschüttet wurden:

Durch drei Dämme wurde der Ratzeburger See in folgende einzelne Seen unterteilt:

• Der Große Küchensee liegt südlich von Lüneburger Damm, Insel und Kleinbahndamm und erstreckt sich bis Farchau;

• der Kleine Küchensee (von Seiten der Stadt Ratzeburg etwas wohlklingender auch als „Stadtsee“ bezeichnet, von Einheimischen dagegen wegen seiner überschaubaren Größe häufig „Spucknapf“ genannt) liegt zwischen den beiden östlichen Dämmen Königsdamm (im Norden) und Kleinbahndamm (im Süden);

• der Domsee liegt nördlich des Königsdamms und geht mit nordwestlicher Biegung in den Großen Ratzeburger See über; von diesem ist er nicht durch einen Damm abgetrennt, sondern durch eine etwas schmalere Passage zwischen der Domhalbinsel und dem Seeufer bei Römnitz, der sogenannten „Römnitzer Enge“. der Große Ratzeburger See geht dann im Norden bis nach Rothenhusen.Der Ratzeburger See hat eine Größe von 14,3 km² und eine maximale Tiefe von ca. 24 m. Die durchschnittliche Tiefe beträgt ca. 12 m. Er liegt 4 m über dem Meeresspiegel.

Hinweis:

Gemäß § 4, Abs. 1, Nr. 16 der Landesverordnung über das Naturschutzgebiet „Ostufer des Großen Ratzeburger Sees“ vom 2. März 2000, ist es verboten, den Großen Ratzeburger See in diesem Bereich - s. folgeder Link - mit Wasserfahrzeugen (Motor- und Segelboote sowie Surfbretter) zu befahren.
Link: Befahrensverbot - Übersichtskarte des Naturschutzgebietes Ostufer Ratzeburger See